Direktantwort: Bist du regelumsatzsteuerpflichtig, ziehst du die 19 % Vorsteuer aus jeder FPS-Mietrate sofort und voll ab -- die Drucker-Miete kostet dich effektiv nur den Nettobetrag. Bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG, kannst du keine Vorsteuer abziehen und zahlst den Bruttobetrag (= 19 % teurer in Cash). Ob der Verzicht auf §19 zum Regelunternehmer sich lohnt, hängt von deinem Geräte- und Aufwandsmix ab.
⚠️ Keine Steuerberatung. Wer in §19 bleiben oder darauf verzichten will, sollte das mit einem Steuerberater durchrechnen -- die Entscheidung bindet 5 Jahre.
Der Standardfall: Regelunternehmer
Wenn dein Vorjahresumsatz über 25.000 € lag oder dein laufender Jahresumsatz voraussichtlich über 100.000 € liegt (Schwellen ab 2025, vorher 22.000 / 50.000 €), bist du automatisch Regelunternehmer. Du weist Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus, führst sie monatlich oder quartalsweise ab und ziehst im Gegenzug Vorsteuer aus Eingangsrechnungen.
Beispiel-Berechnung pro Mietrate
| Position | Betrag |
|---|---|
| Netto-Mietrate | 9,99 € |
| Umsatzsteuer 19 % | +1,90 € |
| Brutto (was du an FPS zahlst) | 11,89 € |
| Vorsteuer-Erstattung Finanzamt | –1,90 € |
| Effektive Belastung | 9,99 € |
Du zahlst zwar erst die vollen 11,89 € an FPS -- bekommst aber die 1,90 € mit der nächsten USt-Voranmeldung zurück. Liquiditätswirkung: ca. 4–6 Wochen Verzögerung, dann ausgeglichen.
Der Sonderfall: Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Als Kleinunternehmer (Vorjahresumsatz unter 25.000 €, voraussichtlich unter 100.000 € im laufenden Jahr -- Werte ab 2025) weist du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus, führst keine USt ab und kannst keine Vorsteuer abziehen. Was du in §19 zahlst, ist endgültig.
Beispiel-Berechnung pro Mietrate
| Position | Betrag |
|---|---|
| Netto-Mietrate | 9,99 € |
| Umsatzsteuer 19 % (zahlbar) | +1,90 € |
| Brutto an FPS | 11,89 € |
| Vorsteuer-Erstattung | 0,00 € |
| Effektive Belastung | 11,89 € |
Heißt: Als Kleinunternehmer kostet dich der Drucker pro Jahr 22,80 € mehr als einen Regelunternehmer mit identischer Nutzung. Du buchst den Bruttobetrag voll auf Konto 4630/6815 als Betriebsausgabe -- die 1,90 € USt sind Aufwand, kein durchlaufender Posten.
Lohnt sich der Verzicht auf §19?
Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten (§ 19 Abs. 2 UStG) und Regelunternehmer werden. Die Entscheidung bindet dich 5 Kalenderjahre. Sinnvoll wenn:
- Du hast hohe Vorsteuer-Beträge: Drucker, Laptops, Software-Abos, Büro-Investitionen -- alles summiert sich.
- Deine Kunden sind selbst Unternehmer: Sie ziehen die Umsatzsteuer auf deiner Rechnung als Vorsteuer ab → für sie ist deine Rechnung gleich teuer mit oder ohne USt.
- Du planst über 25.000 € Umsatz in absehbarer Zeit zu kommen -- dann musst du eh wechseln.
Nicht sinnvoll wenn:
- Deine Kunden sind Privatpersonen -- die zahlen die volle USt und sind verprellt.
- Du hast kaum Vorsteuer-relevante Ausgaben -- Verzicht bringt dann nichts.
- Du willst Verwaltung vermeiden -- als Kleinunternehmer entfällt USt-Voranmeldung.
Faustregel zum Selbstrechnen
Addiere alle Vorsteuer-Beträge eines Jahres aus deinen geplanten Eingangsrechnungen (Drucker-Miete, Toner, Büro-Material, Software, IT). Liegen die über ca. 400 € pro Jahr, lohnt der Verzicht meistens -- drunter ist die Verwaltung den geringen Vorteil nicht wert.
Sonderfall: GmbH und UG
Eine GmbH oder UG ist standardmäßig Regelunternehmerin -- die Kleinunternehmerregelung gilt theoretisch auch für Kapitalgesellschaften, ist in der Praxis aber selten relevant (eine GmbH unter 25.000 € Umsatz im Jahr ist meistens eine Ausnahme).
Buchung in der GmbH: Mietaufwand auf 4630 (SKR03) / 6815 (SKR04), Vorsteuer 19 % auf 1576 / 1406. Steuerwirkung: senkt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer der GmbH. Für den Gesellschafter-Geschäftsführer privat steuerneutral.
Sonderfall: Österreich
Bist du österreichische Unternehmerin und mietest bei FPS (Sitz Deutschland), greift das Reverse-Charge-Verfahren nach § 19 Abs. 1 öUStG / Art. 196 MwStSystRL.
- FPS stellt eine Netto-Rechnung ohne deutsche USt aus (mit Hinweis auf Reverse-Charge).
- Du als AT-Empfänger schuldest die österreichische USt (20 %) im Reverse-Charge-Verfahren -- und ziehst sie im selben Zug als Vorsteuer ab. Steuerlich neutral.
- Buchung: Aufwand brutto-netto identisch, USt rechts und links durchgereicht.
Beispiel AT-Regelunternehmer
| Position | Betrag |
|---|---|
| Netto-Mietrate auf FPS-Rechnung | 9,99 € |
| Deutsche USt | 0,00 € (Reverse-Charge) |
| Brutto an FPS | 9,99 € |
| Eigene AT-USt 20 % (Reverse-Charge) | 2,00 € (geschuldet) |
| Vorsteuer-Abzug AT 20 % | –2,00 € |
| Effektive Belastung | 9,99 € |
AT-Kleinunternehmer (Schwelle 35.000 € ab 2025)
Reverse-Charge schuldest du trotzdem -- kannst aber die selbst geschuldete USt nicht als Vorsteuer abziehen. Heißt: Effektive Belastung 9,99 € + 2,00 € = 11,99 € pro Mietrate. Sprich vorher mit deinem Steuerberater über die Anmeldung der Reverse-Charge-USt beim Finanzamt.
Häufig gestellte Fragen
Wann darf ich Vorsteuer überhaupt abziehen?
Was, wenn ich erst Kleinunternehmer war und mitten im Jahr wechsle?
Vorsteuer-Korrektur bei zu spätem Beleg?
Lohnt sich der Verzicht für mich als Soloselbstständige mit B2B-Kunden?
Kann ich die Drucker-Miete in der USt-Voranmeldung anteilig kürzen, wenn der Drucker auch privat genutzt wird?
Was, wenn ich umsatzsteuerlich befreit bin (Arzt, Heilberuf etc.)?
Wie bekomme ich die Vorsteuer aus der ZUGFeRD-E-Rechnung?
Was passiert, wenn FPS-Rechnungen anders aussehen sollten (ich brauch z.B. Nettorechnung für Reverse-Charge)?
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Stand Mai 2026. Kleinunternehmer-Schwellen 25.000 / 100.000 € ab 2025 (vorher 22.000 / 50.000 €). Bei Gesetzesänderungen prüf den aktuellen Stand.
Tobias Ludt ist Geschäftsführer der Fair Print Solutions GmbH. Er berät kleine Unternehmen in Deutschland und Österreich beim Thema Bürodrucker mieten — seit 2019, mit echten Zahlen, ohne Marketingblabla.
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