Hinweisgeberschutz
Informationen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Interne Meldestelle
Die Fair Print Solutions GmbH hat gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine interne Meldestelle eingerichtet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dritte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen gegen Gesetze oder interne Richtlinien erlangt haben, können Hinweise vertraulich melden.
Meldekanäle
Hinweise können auf folgendem Weg eingereicht werden:
Schriftlich oder per E-Mail:
Fair Print Solutions GmbH
z. Hd. Geschäftsführung
Borsigstraße 4-6
21465 Reinbek
E-Mail: info@fairprintsolutions.de
Mündlich (telefonisch oder persönlich):
Telefon: +49 40 / 22632652
Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung am Standort Reinbek.
Alternativ steht die externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz (BfJ) zur Verfügung: www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberschutz
Vertraulichkeit
Alle eingehenden Meldungen werden vertraulich behandelt. Die Identität der hinweisgebenden Person wird nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen offengelegt. Anonyme Meldungen sind möglich und werden ebenfalls bearbeitet.
Schutz vor Repressalien
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, die gutgläubig Verstöße melden, sind durch das HinSchG vor Repressalien geschützt. Jede Form von Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die berechtigte Hinweise erstatten, ist verboten und wird nicht toleriert.
Geschützter Personenkreis
Der Schutz nach dem HinSchG gilt insbesondere für:
- Aktuelle und ehemalige Beschäftigte
- Bewerberinnen und Bewerber
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
- Lieferanten, Dienstleister und deren Beschäftigte
- Personen, die den Hinweisgeber unterstützen
Meldbare Verstöße
Gemeldet werden können insbesondere:
- Verstöße gegen EU-Recht (z. B. Datenschutz, Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht)
- Verstöße gegen nationales Strafrecht
- Verstöße gegen arbeitsrechtliche Schutzvorschriften
- Verstöße gegen interne Richtlinien und Verhaltenskodizes
Bearbeitung von Meldungen
Eingehende Meldungen werden innerhalb von 7 Tagen bestätigt. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 3 Monaten. Die hinweisgebende Person wird über das Ergebnis informiert, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Datenschutz bei Meldungen
Personenbezogene Daten, die im Rahmen einer Meldung erhoben werden, werden gemäß den Vorgaben der DSGVO und des HinSchG verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Meldung verwendet und nach Abschluss des Verfahrens gemäß § 11 Abs. 5 HinSchG für die Dauer von drei Jahren aufbewahrt und anschließend gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz findest du in unserer Datenschutzerklärung.
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