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Ratgeber
7 Min. Lesezeit

Drucker im Homeoffice anteilig absetzen: Was Freiberufler und Soloselbstständige wirklich dürfen

Drucker zu Hause gemischt nutzen -- wie viel Prozent absetzen? BFH-Quoten, Arbeitszimmer, Homeoffice-Pauschale, Nutzungsprotokoll, GmbH-GF mit Drucker im Privathaushalt.

Tobias Ludt
Tobias Ludt
Geschäftsführer · Fair Print Solutions

Direktantwort: Steht dein gemieteter Drucker im Homeoffice und nutzt du ihn beruflich UND privat, darfst du die Miete anteilig als Betriebsausgabe absetzen. Faustregel der Finanzämter und BFH-Rechtsprechung: 50 % berufliche Nutzung ist die übliche Schätzquote, bis 90–100 % bei separatem Arbeitszimmer mit nachweislich beruflicher Hauptnutzung. Bei 100 % rein gewerblicher Nutzung (z. B. Anwaltskanzlei zu Hause, Steuerkanzlei, Online-Shop-Logistik) setzt du voll ab.

⚠️ Keine Steuerberatung. Die Quote ist Einzelfall -- bei Unsicherheit ein kurzes Nutzungsprotokoll führen und/oder mit dem Steuerberater abstimmen.

Die rechtliche Lage in 60 Sekunden

§ 4 Abs. 4 EStG sagt: Aufwendungen sind Betriebsausgaben, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind. Bei einem gemischt genutzten Wirtschaftsgut (privat + beruflich) gibt es drei Wege:

  1. Aufteilung in betrieblichen und privaten Anteil → nur betrieblicher Anteil ist Betriebsausgabe.
  2. Bei unter 10 % privater Nutzung akzeptiert die Finanzverwaltung in der Regel 100 % betrieblich (Bagatellgrenze, BMF-Schreiben).
  3. Bei über 50 % privater Nutzung ist nur der betriebliche Teil absetzbar -- und das Finanzamt schaut genauer hin.

Die wichtige Grundsatzentscheidung dazu: BFH-Urteil GrS 1/06 (zur Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen) -- wegweisend für die Aufteilbarkeit beruflicher und privater Anteile.

Welche Quote akzeptiert das Finanzamt?

In der Praxis akzeptieren Finanzämter typischerweise:

Situation Übliche Quote Anmerkung
Drucker im Firmensitz (separates Büro außer Haus) 100 % Kein Diskussionspunkt
Drucker im separaten häuslichen Arbeitszimmer (Mittelpunkt der Tätigkeit) 90–100 % Voraussetzung: Arbeitszimmer wird als solches anerkannt
Drucker im Arbeitsbereich der Wohnung, kein abgetrenntes Zimmer 50 % Standard-Schätzquote
Drucker im Wohnzimmer / Familien-PC daneben 30–50 % Niedrigere Quote, weil sichtbare Mitnutzung
Drucker rein für Buchhaltung / Rechnungen / kein Privatdruck 80–100 % Mit kurzem Nutzungsnachweis

Diese Quoten sind keine Gesetze -- sie sind Erfahrungswerte aus Steuerberater-Praxis und gängiger Verwaltungspraxis. Im Streitfall vor Gericht zählt der konkrete Nachweis.

Wann das häusliche Arbeitszimmer als „Mittelpunkt" zählt

Das Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, wenn dort die qualitativ entscheidende Arbeit geleistet wird -- nicht nur ein Schreibtisch, an dem ab und zu E-Mails geschrieben werden. Klassisch erfüllt:

  • Steuerberater/in mit Mandantenarbeit zu Hause
  • Anwalt/in mit Schriftsatzerstellung zu Hause
  • IT-Freelancer, Webdesigner, Texter, Architekt mit Home-Studio
  • Online-Coach, Online-Shop-Betreiber, Übersetzer

Erfüllt nicht:

  • Außendienst-Vertrieb (Mittelpunkt ist beim Kunden)
  • Bauleiter (Mittelpunkt ist Baustelle)
  • Lehrer (Mittelpunkt ist Schule)
  • Arzt mit eigener Praxis (Mittelpunkt ist Praxis)

Wenn das Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt ist, greift die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr -- Stand 2024). Dann sind konkrete Arbeitsmittel wie Drucker schwerer separat absetzbar -- aber anteilig nach Nutzung funktioniert trotzdem.

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Soloselbstständige Texterin, Drucker im Arbeitszimmer

  • Jahresmiete Drucker (MFP): 119,88 €
  • Vorsteuer abziehbar (Regelunternehmer): –22,78 € → effektiv 97,10 € Netto-Aufwand
  • Berufliche Nutzung: 100 % (Arbeitszimmer ist Mittelpunkt)
  • Absetzbar als Betriebsausgabe: 119,88 € voll
  • Vorsteuer-Abzug: 100 %

Beispiel 2: Webdesigner, Drucker im Wohnzimmer-Schreibtisch

  • Jahresmiete Drucker: 119,88 €
  • Berufliche Nutzung: 50 % (kein separates Arbeitszimmer, aber tägliche berufliche Nutzung dokumentiert)
  • Absetzbar als Betriebsausgabe: 50 % × 119,88 € = 59,94 €
  • Vorsteuer-Abzug: anteilig 50 % = 11,39 € statt 22,78 €

Beispiel 3: Architekt mit GmbH, Drucker im Privathaushalt zur Akquise

  • Jahresmiete Drucker (A3, 29,99 €/Mon): 359,88 €
  • Berufliche Nutzung: 90 % (Pläne, Kundenangebote, dokumentiert per Druckhistorie)
  • Absetzbar in GmbH: 90 % × 359,88 € = 323,89 €
  • Verbleibender 10 %-Privatanteil: geldwerter Vorteil für den Gesellschafter-GF (im Lohn versteuern) -- bei diesen Beträgen meist unter Bagatellgrenze, aber Steuerberater fragen.

Das Nutzungsprotokoll als Beweis

Wenn das Finanzamt deine Quote anzweifelt, hilft ein kurzes Stichproben-Protokoll. Es muss kein vollständiges Druckertagebuch sein:

  • 1–2 Wochen Stichprobe im Jahr (eine im Quartal reicht).
  • Pro Tag notieren: Wie viele Seiten beruflich, wie viele privat (mit kurzer Beschreibung: „Angebot Kunde X", „Steuererklärung", „Brief Versicherung").
  • Daraus Quote ableiten und in Buchhaltung dokumentieren.

Ein einfaches A4-Blatt im Buchhaltungsordner reicht. Wenn das Finanzamt fragt, hast du eine plausible Begründung -- das genügt in 95 % der Fälle.

Drucker im Homeoffice vs Homeoffice-Pauschale

Seit 2023 gibt es die Homeoffice-Pauschale für Angestellte und Selbstständige: 6 €/Arbeitstag, max. 1.260 €/Jahr (Stand 2024, 210 Tage pro Jahr).

Wichtig: Die Pauschale gilt für Raumkosten (anteilige Miete, Strom, Heizung) und ist eine Vereinfachung. Konkrete Arbeitsmittel wie Drucker, Toner, Laptop sind ZUSÄTZLICH absetzbar -- entweder als Werbungskosten (Angestellte) oder Betriebsausgaben (Selbstständige). Du kannst also Pauschale UND anteilige Drucker-Miete kombinieren.

Faustregel:

  • Selbstständige mit ≥350 Seiten/Monat Druckvolumen: Drucker mieten + anteilig absetzen ist klar günstiger als Pauschale allein.
  • Angestellte mit Homeoffice-Pflicht: Pauschale nehmen + Drucker-Miete als Werbungskosten anteilig. Begründung: berufliche Nutzung des privaten Druckers (z. B. für ausgedruckte Dokumente, die der Arbeitgeber nicht digital akzeptiert).

Häufig gestellte Fragen

Welche Quote nehme ich, wenn ich keine Ahnung habe?

Im Zweifel 50 %. Das ist die übliche Schätzquote, fast nie strittig. Wenn du klar überwiegend beruflich druckst (>70 %), nimm 70 %. Bei reiner Berufsnutzung im separaten Arbeitszimmer: 100 %.

Muss ich der Quote in der Steuererklärung extra erklären?

In der EÜR oder Anlage S/G trägst du den anteiligen Betrag ein, nicht den vollen. Eine Begründung musst du nicht aktiv beifügen -- nur auf Nachfrage des Finanzamts liefern. Daher: Stichproben-Protokoll im Ordner ablegen, fertig.

Was ist mit dem Toner -- auch anteilig?

Ja, identisch. Wenn deine Drucker-Miete zu 50 % anteilig läuft, ist auch der Toner zu 50 % Betriebsausgabe. Buchhalterisch komplett analog.

Ich bin Angestellte und drucke berufliche Sachen zu Hause -- kann ich die Miete als Werbungskosten absetzen?

Ja, aber kniffliger. Werbungskosten verlangen, dass die Aufwendung beruflich notwendig ist und der Arbeitgeber sie nicht erstattet. Bei einem privat gemieteten Drucker und gelegentlichem Beruflichem-Druck ist die Anerkennung Einzelfall. Sicherer Weg: Drucker-Miete-Kosten anteilig (z. B. 30–50 %) ansetzen, kurze Begründung in der Anlage N.

Bei Angestellten mit fester Homeoffice-Regelung im Arbeitsvertrag und nachweisbarer Druckpflicht zu Hause sind 50 % gut argumentierbar.

Wir sind GmbH und der Geschäftsführer hat den Drucker zu Hause stehen -- wie buchen?

Die GmbH mietet, die GmbH bucht 100 %. Der GF nutzt den Drucker ggf. privat → das ist ein geldwerter Vorteil, der auf der Lohnabrechnung als Sachbezug versteuert wird. Bei 9,99 €/Monat Mietkosten und z. B. 30 % privatem Anteil sind das 3 €/Monat geldwerter Vorteil -- meist deutlich unter dem Sachbezugsfreibetrag von 50 €/Monat (§ 8 Abs. 2 EStG). Praktisch oft Bagatelle, aber sauber dokumentieren.

Was, wenn ich von Homeoffice ins externe Büro umziehe?

Ab dem Umzug ist die berufliche Nutzungsquote 100 %. Das passt automatisch -- du brauchst nichts ändern außer den Buchungstext anzupassen. Lieferadresse beim FPS-Vertrag updaten ist sinnvoll, aber steuerlich nicht zwingend.

Mein Drucker steht im Schlafzimmer / Kinderzimmer / Küche -- geht 100 % beruflich?

Nein. „Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit" verlangt einen separaten Arbeitsraum oder mindestens einen klar abgegrenzten Arbeitsbereich. Im Schlaf- oder Kinderzimmer wird das Finanzamt die Quote auf maximal 50 % drücken.

Ich bin Coach, gebe Workshops, drucke auch Skripte zu Hause. Quote?

Wenn du nachweisbar berufliche Druckmaterialien (Skripte, Handouts) produzierst und privat kaum druckst -- 80–90 % sind argumentierbar. Stichproben-Protokoll mit Beschreibung „Workshop-Skripte 23. Mai" hilft.

Brauche ich die Quote pro Monat einzeln berechnen?

Nein. Eine Jahresquote reicht. Du buchst die volle Monatsrate brutto und ziehst dann am Jahresende den Privatanteil entweder als Privatentnahme (bei Einzelunternehmen) oder über eine Jahresumbuchung wieder vom Aufwand ab.

Wie wirkt sich die Quote auf die Vorsteuer aus?

Identisch. Bei 50 % beruflicher Nutzung darfst du auch nur 50 % der ausgewiesenen Vorsteuer abziehen. Die andere Hälfte ist Privatanteil und wird steuerlich neutralisiert (entweder gar nicht erstattet oder als Privatentnahme behandelt). Buchhaltungstools wie DATEV/sevDesk/lexoffice machen das auf Knopfdruck -- siehe Buchungsanleitung.

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Stand Mai 2026. BFH-Rechtsprechung zu gemischt veranlassten Aufwendungen: GrS 1/06. Homeoffice-Pauschale 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr. Bei Gesetzesänderungen prüf den aktuellen Stand.

Über den Autor
Tobias Ludt
Tobias Ludt
Geschäftsführer · Fair Print Solutions

Tobias Ludt ist Geschäftsführer der Fair Print Solutions GmbH. Er berät kleine Unternehmen in Deutschland und Österreich beim Thema Bürodrucker mieten — seit 2019, mit echten Zahlen, ohne Marketingblabla.

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