Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Mietverträge

Vertragspartner (Vermieter)
Fair Print Solutions GmbH
Geschäftsführer: Tobias Ludt
Borsigstraße 4-6
21465 Reinbek
Deutschland
Telefon: 07051/1509999
E-Mail: info@fairprintsolutions.de
Registergericht:  Lübeck  – Registernummer: HRB 26794

Diese AGB gelten ausschließlich für Mietverträge über IT-Hardware (Drucker, Multifunktionssysteme) und die damit verbundenen Serviceleistungen der Fair Print Solutions GmbH mit **Unternehmern (§ 14 BGB)**.

§ 1 Geltungsbereich und Abweichung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Miete von IT-Hardware sowie die Erbringung von Serviceleistungen, die zwischen der Fair Print Solutions GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter (nachfolgend „Mieter“) geschlossen werden, sofern der Mieter Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Verbrauchergeschäfte sind ausgeschlossen.
(2) Diese AGB gelten für alle ab dem Stand-Datum (24.10.2025) geschlossenen Verträge. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nur anerkannt, wenn der Vermieter diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsabschluss und Koppelgeschäft

(1) Die Angebote des Vermieters sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die schriftliche (oder in Textform erfolgende) Annahme des Antrags des Mieters durch den Vermieter zustande. Mit Vertragsannahme erhält der Mieter eine Auftragsbestätigung (AB).
(2) **Koppelgeschäft (Tonerbindung):** Gegenstand des Vertrages ist die Miete des Geräts zu einem stark subventionierten Mietzins (9,99 € netto/Monat, sofern im Vertrag so vereinbart) in untrennbarer Verbindung mit der vertraglichen Verpflichtung des Mieters zum ausschließlichen Bezug des Verbrauchsmaterials (Toner) über den Vermieter.

§ 3 Mietgegenstand und Gerätekennzeichnung

(1) Der Mietgegenstand ist das im Mietvertrag bezeichnete Gerät (z.B. Brother MFC-L8390CDW). Das Gerät wird mit einem Aufkleber oder Typenschild versehen; die dort angebrachte Seriennummer gilt als verbindliche Kennzeichnung des Mietobjekts.
(2) Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem Mietobjekt um ein **wiederaufbereitetes (refurbished) Gerät** handeln kann, sofern im Mietvertrag nicht explizit „Neu“ angekreuzt wurde. Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel im Sinne von § 536 BGB dar, sofern die Funktionstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist.

§ 4 Miete, Vertragliches Mindestvolumen und Zahlungen

(1) Die vereinbarte monatliche Miete sowie das **Vertragliche Mindestvolumen (VMV)** sind im Mietvertrag definiert und stellen die Geschäftsgrundlage dar.
(2) Die Miete ist monatlich im Voraus fällig. Die Zahlungsziele (7 Tage für den Erstauftrag, 14 oder 30 Tage für Folgebuchungen) richten sich nach der im Mietvertrag getroffenen Vereinbarung.
(3) **Pflicht zur Volumeneinhaltung:** Der Mieter ist vertraglich zur Abnahme des vertraglichen Mindestvolumens pro Monat verpflichtet. Wird das monatliche Volumen über drei aufeinanderfolgende Monate um mehr als 20% **unterschritten**, berechtigt dies den Vermieter zur einseitigen Anpassung der Mietrate oder zur Geltendmachung der Vertragsstrafe (§ 9 Abs. 2).

§ 5 Pflichten des Mieters und Infrastruktur

(1) **Ausschließlichkeitsbindung:** Der Mieter ist verpflichtet, sämtliches Verbrauchsmaterial (Toner) für das Mietobjekt ausschließlich über den Vermieter zu beziehen. Die Verwendung von Fremdmaterial stellt einen schweren Vertragsverstoß dar.
(2) **Installation und Standort:** Der Mieter ist allein für die Aufstellung des Geräts sowie die Integration in seine IT-Infrastruktur verantwortlich. Der Vermieter liefert nur bis zur Bordsteinkante. Der Mieter hat den Installationsort des Geräts (wie im Mietvertrag angegeben) unverzüglich bei einem Standortwechsel mitzuteilen.
(3) **Verpackung:** Der Mieter ist verpflichtet, die **gesamte Transportverpackung** (Originalverpackung) des Geräts für die Dauer des Mietverhältnisses transportsicher aufzubewahren, um eine gefahrlose Rücksendung zu gewährleisten.
(4) Die Weiterverleihung des Mietgegenstandes an Dritte ist untersagt.

§ 6 Fair-Print-Garantie (Vertragliche Zusatzleistung)

(1) Der Vermieter gewährt dem Mieter eine **“Lebenslange Garantie“** auf das Mietobjekt sowie auf Ersatz- und Verschleißteile als vertragliche Zusatzleistung.
(2) **Geltungsdauer:** Die Garantie gilt nur für die Dauer, in der das Mietverhältnis aktiv besteht und der Mieter seine vertraglichen Pflichten erfüllt.
(3) **Voraussetzungen für die Garantie:** Die Garantie ist strikt an zwei kumulative Bedingungen geknüpft:

  1. Der Mieter muss das vertragliche Mindestvolumen (VMV) über die gesamte Laufzeit einhalten.
  2. Alle Zahlungen (Miete und Verbrauchsmaterial) müssen fristgerecht und ohne Rücklastschrift beim Vermieter eingegangen sein.

(4) **Erlöschen:** Bei Verstoß gegen Ziffer 6 (3) erlischt die Garantie für den Zeitraum der Nichterfüllung. Ansprüche bei fahrlässigem Verhalten, Defekten durch Fremdmaterial oder Missbrauch sind ausgeschlossen.

§ 7 Gewährleistung und Serviceumfang

(1) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Mieters bleiben unberührt, jedoch leistet der Vermieter bei Mängeln im Rahmen seines Serviceversprechens nach eigener Wahl durch:

  • Telefonischen Support zur Fehlerbehebung.
  • Zusendung von Ersatz- und/oder Verschleißteilen zur Selbstmontage durch den Mieter.

(2) Ein Anspruch auf Vor-Ort-Service durch Techniker des Vermieters besteht nicht. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Montage zugesandter Ersatzteile oder muss hierfür auf eigene Kosten einen externen Dienstleister beauftragen.
(3) **Kontrollrecht:** Der Mieter ist verpflichtet, einmal pro Quartal einen Statusseitenausdruck auf Verlangen des Vermieters zu übermitteln. Bei unberechtigter Verweigerung wird ein pauschaler Aufwendungsersatz von 150,00 € netto fällig.

§ 8 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöhe ist in diesen Fällen **auf maximal 5.000,00 € pro Schadensfall** begrenzt, jedoch nicht höher als die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Vermieters.
(3) Die Haftung für sonstige Fälle leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

§ 9 Kündigung und Vertragsstrafe

(1) Das Mietverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich oder in Textform gekündigt werden.
(2) **Vertragsstrafe und Sonderkündigung:** Der Vermieter ist zur fristlosen Sonderkündigung und zur Geltendmachung einer pauschalierten **Vertragsstrafe von 200,00 € netto** pro Verstoß berechtigt, wenn der Mieter:

  • Fremdbezogenes Verbrauchsmaterial (Toner) verwendet.
  • Das vertragliche Mindestvolumen (VMV) über drei aufeinanderfolgende Monate um mehr als 20% **unterschreitet**.
  • Mit Zahlungen (auch aus anderen Bestellungen) in Verzug gerät.

§ 10 Rückgabe und Schlussbestimmungen

(1) Bei Vertragsende muss der Mieter das Gerät unverzüglich, spätestens jedoch 10 Kalendertage nach Kündigungsende, transportsicher **in der Originalverpackung** zur Abholung bereitstellen. Erfolgt dies nicht fristgerecht, schuldet der Mieter eine administrative Bearbeitungsgebühr und Nutzungsentschädigung.
(2) **Gerichtsstand:** Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Fair Print Solutions GmbH.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.